FAQ: häufig gestellte Fragen bei Doc to rent
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Folgenden möchten wir häufig auftretende Fragen rund um die freiberufliche Honorartätigkeit beantworten.
Wir weisen darauf hin, dass die dargestellte Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und keine juristische Beratung darstellt.
Weitere Infos
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie regelmäßig unter der Rubrik News.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit telefonisch oder per Mail an unser Team wenden.
> Warum Doc to rent?
In den letzten Jahren ist die Personalsituation durch zunehmende Verschärfungen im Gesundheitswesen an vielen medizinischen Einrichtungen immer enger geworden.
Um dem zunehmenden Ärztemangel entgegenzuwirken sind mehr und mehr medizinische Vermittlungsagenturen auf dem Markt erschienen.
Die Qualität und die Angebote der Agenturen variieren mitunter erheblich.
Wir bieten Ihnen als ärztlich geleitete Vermittlungsagentur mit langjähriger Erfahrung eine kostenfreie individuelle Betreuung mit kompletter Organisationsübernahme vor, während und nach der Honorarvertretung.
Sie können selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt auf eigenen Wunsch aus unserer Kartei gelöscht werden; eine E-Mail oder Anruf genügen und Ihre kompletten Daten werden umgehend gelöscht.
> Wie läuft die Vermittlung über Doc to rent ab?
Nach der Online-Registrierung erhalten Sie unverbindliche Einsatzangebote per E-Mail entsprechend Ihren beruflichen Qualifikationen und Vermittlungswünschen.
Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch zu möglichen Einsatzangeboten kontaktieren oder eine Auswahl in unserem internen Mitgliederbereich "DTR-Inside" einsehen.
Bei Interesse an einem Einsatzangebot geben Sie uns eine kurze Rückmeldung via E-Mail oder telefonisch. Sie erhalten dann genauere Einsatzdetails und wir stellen Sie der Fachabteilung als möglichen Honorarvertreter vor. Hierzu benötigen wir eine Kopie der Approbations-, ggf. Facharzturkunde, Kopien von Zusatz- und Schwerpunktbezeichnungen, kurzer Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und eine Kopie des Personalausweises.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich! Die erstellten Kurzprofile sind anonymisiert und enthalten keine personenbezogenen Daten in dieser Erstvorstellung!
Bei Interesse von Seiten der Einrichtung stellen wir in einem zweiten Schritt einen telefonischen Kontakt zu einem leitenden Vertreter der entsprechenden Fachabteilung her.
Dies ist alles völlig unverbindlich und kostenfrei!
Bei Einigung erstellen wir die Vertragsunterlagen für die Honorarvertretung und leiten diese an Sie weiter. Erst nach mündlicher Zusage und Gegenzeichnung der Vertragsunterlagen wird die Vertretung verbindlich.
Wir stehen Ihnen vor, während und nach der Vermittlung als Ansprechpartner zur Verfügung!
> Wie erhalte ich mein Honorar?
Gerne übernehmen wir kostenfrei nach Einsatzende die Rechnungsstellung in Ihrem Namen!
Mit Ihren Vertragsunterlagen erhalten Sie einen Abrechnungsbogen. Dieser stellt die Grundlage Ihrer Honorarrechnung dar. Sie lassen uns nach Einsatzende bzw. bei langfristigen Einsätzen wöchentlich den von Ihnen und der Einrichtung unterzeichneten Abrechnungsbogen via E-Mail, Fax oder per Post zukommen. Wir erstellen dann umgehend die Honorarrechnung in Ihrem Namen und versenden diese an die Einrichtung. Eine Rechnungskopie erhalten Sie per E-Mail.
Das Honorar erhalten Sie direkt von der entsprechenden Einrichtung.
Natürlich bieten wir diesen Service unverbindlich an. Sie können gerne selbst Ihre Rechnung stellen. Gewöhnlich können Sie mit einem Zahlungseingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung rechnen.
> Wie ist die Unterkunft vor Ort geregelt?
Die Unterkunft während eines Einsatzes übernimmt i.d.R. der Auftraggeber, d.h. das Krankenhaus. Die Qualität der Unterkünfte vor Ort unterscheidet sich mitunter erheblich. Für einzelne Bereitschaftsdienste steht Ihnen selbstverständlich ein Dienstzimmer zur Verfügung. Bei längerfristigen Vertretungen erfolgt die Unterbringung in einem ruhigen Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich (Hotel, Pension, Wohnheim).
> Wie weise ich meine fachlichen Qualifikationen nach?
Auf Verlangen des Auftraggebers müssen Sie vor Ort die Approbations-, Facharzturkunde im Original, bzw. beglaubigte Kopien vorlegen. Wir klären dies vor Einsatzbeginn mit der Einrichtung ab!
Uns genügen zur Erstellung Ihres Kurzprofils alle Nachweise in Kopie.
> Kann ich parallel mit anderen Agenturen zusammenarbeiten?
Als freiberuflicher Honorarvertreter haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich einen Überblick über mögliche Einsatzangebote und Arbeitsweisen verschiedener Agenturen zu verschaffen und parallel wahrzunehmen.
> Was passiert, wenn ich krank werde?
Sollten Sie einen bereits zugesagten Honorareinsatz nicht antreten können bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren! Im Krankheitsfall der eigenen Person oder bei einem anderen triftigen Grund (z.B. Todesfall in der Familie, Unfall) stellt dies in der Regel kein Problem dar. Als Vermittlungsagentur stehen wir selbstverständlich hinter Ihnen und bemühen uns um kurzfristigen Ersatz.
> Berufshaftpflichtversicherungsschutz
Informationen zum Berufshaftpflichtversicherungsschutz
In der Regel übernimmt der Auftraggeber (medizinische Einrichtung) eine Absicherung der Berufshaftpflicht. Dies wird vertraglich im Honorarvertrag explizit vermerkt. Sollte die klinische Einrichtung keine Abdeckung der Berufshaftpflichtversicherung abdecken, können wir ihnen eine subsidiäre Abdeckung kostenfrei anbieten.
Anbei ein Auszug aus dem Versicherungsumfang:
Allgemein:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für freiberufliche Vertretungstätigkeiten über die Agentur Doc to rent.
Der Versicherungsschutz gilt für eine freiberufliche Vertretungstätigkeit im stationären und ambulanten Bereich.
Der Versicherungsschutz besteht für konservative und operative Tätigkeiten in allen medizinischen Fachgebieten. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zur bestehenden Deckung der die Ärzte einsetzenden medizinischen Einrichtungen, sowie subsidiär zu einer ggf. selbst für den Arzt bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
Deckungssummen:
5.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden
500.000 EUR für Vermögensschäden
Kein Versicherungsschutz besteht für eine rein verwaltende oder forschende Tätigkeit, die Besetzung von Notarztdiensten, ärztlichen Reisebegleitungen, Betreuung von Veranstaltungen, für die Vornahmen von Geburtshilfen innerhalb der Gynäkologie sowie für den gesamten Fachbereich der plastischen Chirurgie.
Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Einsatzorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
> Wie verhält es sich mit meinen Versicherungen und Steuern?
Krankenversicherung
Wenn Sie die freiberufliche Tätigkeit neben einer Festanstellung durchführen, sind Sie i.d.R. schon über Ihren Arbeitgeber krankenversichert. Wenn Sie hauptberuflich in der Freiberuflichkeit arbeiten wollen, so sind Sie seit 01.01.2009 verpflichtet als Selbständiger eine Krankenversicherung (KV) abzuschließen. I.d.R. müssen Selbständige in das Versicherungssystem zurückkehren, in dem sie zuletzt versichert waren. Bestand zuvor keine KV, kann frei entschieden werden ob man eine private oder gesetzliche KV abschließt. Weitere Infos zum Thema „Krankenversicherungsschutz für Selbständige“ erhalten Sie über das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums, Tel.: 01805- 996601.
Berufsgenossenschaften
Sie haben die Möglichkeit sich freiwillig bei der BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (www.bgw-online.de) gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichern zu lassen.
Arbeitslosenversicherung
Als Freiberufler können Sie im juristischen Sinn nicht arbeitslos werden. Eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist nur im Angestelltenverhältnis Pflicht.
Rentenversicherung
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Einkünfte aus Ihrer ärztlichen Tätigkeit an das Versorgungswerk abzugeben. Die Sätze unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern (ca. 10 - 15 %). Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Steuer
Bei gelegentlicher freiberuflicher Tätigkeit genügt i.d.R. die Verdienstangabe bei der Jahressteuererklärung. Bei vorwiegend oder ausschließlicher freiberuflicher Tätigkeit sollten Sie sich beim zuständigen Finanzamt melden. Sie erhalten ggf. eine neue Steuernummer.
Die freiberuflich erzielten Erträge sind einkommenssteuerpflichtig, aber umsatzsteuerbefreit. Entsprechend empfehlen wir Rücklagen zu bilden.
Wir empfehlen bei freiberuflicher Tätigkeit dringend einen Steuerberater hinzuzuziehen.
> Kann die freiberufliche Honorartätigkeit als Scheinselbständigkeit gewertet werden?
Man spricht von Scheinselbständigkeit, wenn sich die freiberufliche Tätigkeit nicht von der eines Angestellten unterscheiden lässt.
Eingeführt wurde dieser Begriff aus arbeits- und sozialrechtlichem Hintergrund. In der Vergangenheit kam es von den Sozialversicherungsträgern zu Einzelfallprüfungen medizinischer Einrichtungen. Bisher ist kein Fall bekannt, bei dem die Honorarvertretung als scheinselbständige Tätigkeit gewertet wurde. Sollte dies tatsächlich geschehen, entstehen vor allem für die Einrichtungen sozialversicherungspflichtige Abgaben.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf einen interessanten Artikel des „Berufsverbandes der Anästhesie“ den Sie auf unserer Homepage unter „News“ finden:
„Juni 2009 BDAktuell, JUS - Letter: Tipps für Honorarärzte“
Es gibt Bestrebungen, die freiberufliche Honorarvertretung gesetzlich zu fixieren um die Problematik der Scheinselbständigkeit endgültig zu klären. Wir stehen diesbezüglich mit verschiedenen Bundesverbänden in Kontakt.
> Wie sieht es mit der Ärztekammermitgliedschaft aus?
Die Mitgliedschaft bei der Ärztekammer richtet sich nach dem Sitz Ihres Hauptarbeitgebers. Bei freiberuflichen Vertretungen mit wechselnden Einrichtungen gilt das Prinzip der Monomitgliedschaft, d.h. die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Ärztekammer.


